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Dr. Rasa Varsackytė

Die Entwicklung der Selbstverwaltungsinstitutionen der Stadt Kaunas

Als Geburtstag der Stadt Kaunas sollte nicht das Jahr 1361 gelten, als in den Chroniken von Kreuzrittern die Burg von Kaunas zum ersten Mal erwähnt wurde, sondern der Februar von 1408, als der Großfürst Vytautas der Stadt am Nemunas das Magdeburger Recht verlieh. Nach 1408 genossen die Einwohner der Stadt rechtliche und steuerliche Immunität. Die Zeitgenossen nannten diese Gemeinschaft Respublica Caunensis – die Republik von Kaunas. Nach der Verleihung des Privilegs von Vytautas entwickelte sich Kaunas zu einer europäischen Stadt. Die Macht des selbstverwalteten Kaunas repräsentierten drei eng untereinander verbundene Institutionen – der Stadtverwalter, der Rat oder Magistrat (12 Räte und 4 Bürgermeister) und das Bankgericht (12 Personen).

Der Stadtverwalter war gemäß dem Magdeburger Recht der wichtigste Beamte der Selbstverwaltung, der Repräsentant der Stadt; dieses Amt verlieh aber mehr Ehre als Macht. Der Stadtverwalter führte den Vorsitz im Bankgericht, verkündete seine Entscheidungen. In der Stadt funktionierte das Hausgericht des Stadtverwalters, dessen juristische Möglichkeiten allerdings im Jahr 1540 durch das Privileg von Kaunas eingeschränkt wurden – seitdem durfte der Stadtverwalter sich nur solcher Fälle annehmen, wo die Klage nicht mehr als 10 Schock (5 Dutzend) Groschen betrug. Nach dem Privileg von Steponas Batoras von 1584 hatten die Mitglieder des Magistrats das Recht, 4 Kandidaten für den Posten des Stadtverwalters aus eigenen Reihen zu wählen; die endgültige Entscheidung traf dann der Großfürst. Auf solche Weise wurde die Selbstverwaltung von Kaunas erweitert, die Macht des Magistrats wurde stärker und es wurde gewährleistet, dass zum Stadtverwalter ein erfahrener Stadtbürger gewählt wird. An der zweiten Stelle nach dem Stadtverwalter stand der Rat oder Magistrat. Eine Zeitlang kontrollierte diese Institution das ganze Leben der Stadt, indem sie das Statut der Stadt verabschiedete und für seine Umsetzung sorgte. Der Rat erfüllte die Funktion des Stadtgerichtes und beschäftigte sich mit den Fragen der Vormundschaft, des Vermögens, der Erbschaft u.a. Auf der untersten Stufe der Stadtverwaltung stand das Kollegium des Bankgerichtes, welches sich hauptsächlich mit kriminellen Angelegenheiten, Verstoßen gegen das öffentliche Stadtrecht und Vermögensklagen beschäftigte. Nach den Kriegen Mitte des 17. Jhs., der Okkupation und der darauf folgenden Krise wurde das Kollegium des Bankgerichtes zum Bestandteil des Magistrats, da die Verwaltungsfragen der Stadt zusammen mit dem Rat angehört wurden. Zur gleichen Zeit entstand ein neues gemeinsames Gericht vom Stadtverwalter und Magistrat, welches sich mit kriminellen Angelegenheiten der Vertreter der Stadtregierung beschäftigte. An den Sitzungen der Stadtregierung nahmen auch die sog. Geschworenen der Gemeinschaft teil, die zwar keine Stimme hatten, aus deren Reihen aber der Magistrat die neuen Mitglieder wählte.

Die Wahlen der Stadtregierung fanden jährlich am 22. Februar statt (Tag des Throns vom Hl. Petrus). Gemäß der alten Tradition wurden die Wahlen mit der Heiligen Messe in der Hl. Peter-und-Paul-Kirche (heute die Erzkathedrale-Basilika) vor dem sog. Literatenaltar (Maria-Himmelfahrt-Altar) eingeleitet, indem man um Gottes Hilfe bei der Wahl der neuen Beamten bat. Nach dem Gottesdienst zog die Prozession von Magistratsmitgliedern, Geschworenen und an den Sitzungen teilnehmenden Kaufleuten Richtung Rathaus. Auch hier wurden die Wahlen mit dem Gesang „Veni Creator Spiritus” und dem Gebet an den Allhöchsten eingeleitet. Nach der Wahlsession kehrte man wieder in die Kirche zurück, indem man dem Gott für den Tag dankte und „Te Deum Laudamus“ sang.

Der Status der Selbstverwaltung war ein wichtiger Bestandteil der städtischen Identität. Im Staat der Bojaren konnten viele Bürger gerade in der Stadt ihre Fähigkeiten zum Ausdruck bringen; das betraf sowohl Geschäft und Karriere als auch das kreative Schaffen. Die Stadt verteidigte ihre Privilegien sehr genau, und das Rathaus, mit dessen Bau 1542 begonnen wurde, sowie der Wappen wurden zu einem wichtigen Symbol der städtischen Würde. Anfang des Jahres 1572 beschreibt der Chronist der Stadt Andrius Nareiko (Nareyko) im Magistratbuch die Bedeutung des Rathauses in Versen, vergleicht es mit dem Gotteshaus und hebt die Wichtigkeit und Verantwortung der dort tätigen Beamten hervor:
Dies Gebäude darf Gotteshaus genannt werden,

Wenn die Tugend dort gedeiht.
Es ist ein Haus des Rates,
Und nicht eins des Verrates.
Wer dieses Haus bewohnen will,
Soll das Herrschen untereinander lernen.

(Der Eintrag des Chronisten A. Nareiko vom 1572 (ohne Angaben vom Monat und Tag), die Manuskriptabteilung in der Bibliothek der Vilniusser Universität, f. 7, K. m. a. 1568–1572, l. 115)
Übrigens, man kann auch viele kritische Bemerkungen in Bezug auf die Stadtverwaltung und die Wahlen zum Magistrat Ende des 18. Jhs. von den unbekannten Verfassern finden.

Diese Kritik der Zeitgenossen konnte durch die Kämpfe der politischen Mächte im Stadtmagistrat, gefolgt von persönlichen Interessen und finanziellen Machenschaften, ausgelöst werden.

Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Tätigkeit der Institutionen der städtischen Selbstverwaltung nur auf die Stadt beschränkte, außerhalb der Städte musste man den Gesetzen des von Bojaren regierten Staates gehorchen. Die Situation änderte sich erst während des sog. Vier-Jahres-Sejms (1788–1792). Am 18. April 1791 wurde im Sejm das Stadtgesetz verabschiedet, welches in die Verfassung vom 3. Mai 1791 aufgenommen wurde. Demzufolge mussten dem Stadtrecht alle Stadtbewohner samt Bojaren unterstehen. Die Bojaren, die ein Haus in der Stadt besaßen, durften Stadtbürger werden, ohne ihre Rechte als Bojaren einzubüßen. Den Stadtbürgern wurden im Gegenzug einige Rechte von Bojaren zuerkannt: die Immunität bis zur Gerichtsverhandlung, das Recht auf Erwerb von Grundstücken außerhalb der Stadt u.a. Diese Maßnahmen führten zur Annäherung zwischen zwei gesellschaftlichen Klassen. Leider konnten die Reformen nicht umgesetzt werden, da der polnisch-litauische Staat im Jahre 1795 endgültig zerfiel.

Ende des 18. Jhs. – Anfang des 19. Jhs. – in der Übergangszeit – wurde die Selbstverwaltung noch nicht sehr stark eingeschränkt, außerdem galten die alten Privilegien und das Magdeburger Recht. Verglichen aber mit der Zeit des Großfürstentums Litauen, waren die Kompetenzen des Magistrats schon eingeschränkt, die Stadt unterstand direkt den Regierungsbeamten aus Vilnius und St. Peterburg (seit 1843 auch noch dem Vorstand des Kaunasser Guberniums). 1808 wurde der Stadtmagistrat durch eine Duma aus 6 Personen ersetzt, aus deren Reihen das Stadtoberhaupt gewählt wurde und den Vorsitz der Duma führte. Die Kompetenzen der Duma waren beschränkt: Sie passte auf die Ordnung in der Stadt auf, sorgte für die Geschäfte und das Eigentum. Dieser Zustand hielt bis 1876, als in Litauen am 28. Juni 1870 das Städtegesetz verabschiedet wurde. Zu den wichtigsten Institutionen der Selbstverwaltung wurden laut diesem Gesetz Wahlsitzungen, Stadtduma und Stadtvorstand. Die Hauptfunktion der Wahlsitzungen bestand darin, alle vier Jahre die Mitglieder der Stadtduma zu wählen. Die Stadtduma wurde nicht mehr von Kastenvertretern gewählt, sondern von Eigentümern. Die Stadtduma übernahm die organisatorische Funktion. Sie wurde für vier Jahre gewählt, ihre Zusammensetzung schwankte zwischen 69 und 72 Mitgliedern. Die Konfession der Mitglieder wurde streng reglementiert (nichtchristliche Mitglieder, d. h. Juden, durften nicht mehr als einen Drittel der Duma ausmachen). Der Vorstand war ein Exekutivorgan und bestand aus dem Stadtoberhaupt und Vorstandsmitgliedern, welche von der Duma aus eigenen Reihen für vier Jahre gewählt wurden. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wurde von 6 im Jahre 1876 bis auf 4 in späteren Jahren reduziert. Die Hauptbehörde für die Kontrolle von Stadtverwaltungen war das Komitee für Städteangelegenheiten. Es war für die wichtigsten Angelegenheiten zuständig – bestätigte die Wahlergebnisse, löste Streitigkeiten, überprüfte Beschwerden, beriet über den Haushalt der Stadt. Die Selbstverwaltung der Städte war somit im zaristischen Russland ziemlich beschränkt. Ende des Jahrhunderts wurden diese Kompetenzen noch mehr eingeschränkt.

In der Zeit der Ersten Republik Litauens wurde der Stadtrat 6 Mal gewählt: 1918, 1920, 1921, 1924, 1931 und 1934. Die Zahl der Mitglieder wechselte immer wieder: 1918 waren es 71 Mitglieder, 1920 und 1921 jeweils 55, 1924 – 70, 1931 und 1934 – 24. In den Jahren 1918–1919 war anstelle vom Bürgermeister das Präsidium aus vier vom Stadtrat gewählten Mitgliedern tätig. Das Amt des Bürgermeisters in Kaunas wurde 1921 eingeführt. Als erster bekleidete diesen Amt Jonas Vileišis (bis 1931). Seine Arbeit setzten Antanas Gravrogkas (1932–1933) und Antanas Merkys (1933–1939) fort. Der Stadtrat von Kaunas wählte aus eigenen Mitgliedern den Vorstand (ab 1931 übernahm der Bürgermeister die Funktionen des Vorstands), dessen Größe von der Zahl der Mitglieder im Stadtrat abhängig war. An den Wahlen zur Selbstverwaltung der Stadt nahmen verschiedene politische Parteien, Organisationen, Gemeinschaften teil.

Die Stadt wurde aktiv – Versammlungen und laute Meetings wurden abgehalten, farbige Werbeplakate überall aufgeklebt. Nach dem Staatsstreich am 17. Februar 1926 verloren allerdings die Selbstverwaltungen von Städten an Bedeutung. Das neue Selbstverwaltungsgesetz von 1931 verschärfte die Kontrolle seitens des Innenministeriums über die Selbstverwaltungen. Nach der Einführung der Eigentumsqualifikation (das Wahlrecht behielten nur Besitzer von Betrieben und Beamte von staatlichen Institutionen) und der Altersbegrenzung (ab 24 Jahren) durften an den Wahlen nur wenige Personen teilnehmen. 1924 hatten 46.000 Einwohner der Stadt Kaunas das Wahlrecht, 1931 waren es nur 27.000. Die wichtigsten oppositionellen Parteien, alle demokratischen Gruppen kritisierten scharf das Gesetz von 1931 und beschlossen, die Wahlen zu boykottieren. Die Lage änderte sich aber nicht und die Opposition nahm wieder teil an den Wahlen von 1934. Die Amtszeit der im Jahre 1934 gewählten Selbstverwaltung betrug drei Jahre, die Regierung traute sich aber nicht wegen der erstarkten Opposition neue Wahlen zu verkünden und verlängerte somit die Vollmacht der bereits tätigen Selbstverwaltungen.

In der Zeit der Ersten Republik Litauens wohnten in Kaunas Vertreter vieler Nationen: nach Angaben aus dem Jahre 1923 waren 59% der Einwohner Litauer, 27% Juden, 4,5% Polen, 3,5% Deutsche, 3,2% Russen. Den Litauern gelang es nicht, in den demokratischenen Wahlen die Mehrheit im Stadtrat zu bekommen und nationale Minderheiten zu übertreffen. Die Litauer nahmen sehr zögernd an den Wahlen teil, Juden, Polen, Russen oder Deutsche waren viel besser organisiert und hatten sehr starke Gemeinden. Erst als im Jahre 1931 das Selbstverwaltungsgesetz von den Völkischen geändert wurde, gelang es den Litauern die Wahlen von 1931 und 1934 zu gewinnen. Dieses Gesetz legte fest, dass die Ratsmitglieder die Litauische Sprache in Wort und Schrift beherrschen müssen. Außerdem, ein Drittel des Rates (12 Mitglieder) wurde von der Regierung gestellt, da Kaunas Hauptstadt war.

Die Selbstverwaltung der Ersten Republik in Kaunas musste sich anstrengen, damit aus der verarmten Nachkriegsstadt ein politisches, kulturelles und wirtschaftliches Zentrum wird. Elektrifizierung, Verlegung der Kanalisation, Straßenbau, Gründung von neuen Schulen und andere Aufgaben verlangten große Investitionen und viel Einsatz.

Nach der sowjetischen Okkupation am 15. Juni 1940 wurden die Selbstverwaltungen aufgelöst. Die Mitarbeiter wurden entlassen oder deportiert. Schon am 18. Juni wurden der Großteil der Bürgermeister und alle Bezirksleiter entlassen. An ihre Stelle traten regierungstreue Personen. Zum endgültigen Zerfall der bis dahin existierenden Selbstverwaltungen trug der Beschluss der sogenannten Volksregierung vom 16. Juli 1940 über die Auflösung von Selbstverwaltungen in allen Bezirken bei. Das Selbstverwaltungsdepartment im Innenministerium ließ die Bürgermeister und Bezirksleiter selbst in allen Angelegenheiten bestimmen. Man kann sagen, dass ab dem Zeitpunkt nicht mehr die Selbstverwaltungen, sondern Bürgermeister und Bezirksleiter agierten. Aber auch ihre Funktionen wurden eingeschränkt, die Beamten verloren an Bedeutung. Zu der wahren Macht wurden die kommunistischen Parteien in den Städten und Provinzen, ihre Funktionäre und Repressionsorgane. Im August desselben Jahres wurde die Unterordnung von Selbstverwaltungen geändert. Das Selbstverwaltungsdepartment wurde vom Innenministerium getrennt und dem Volkskommissar der Kommunalwirtschaft zugewiesen. Auf solche Weise blieben den Selbstverwaltungen nur wirtschaftliche Funktionen und sie wurden den Exekutivkommitees der UdSSR sehr ähnlich. Das ZK der KP Litauens bestätigte am 12. November 1940 den Erlass des Hochrates der Litauischen SR wegen der Gründung der Exekutivkommitees. Das bis dahin gültige Selbstverwaltungsgesetz von 1931 wurde außer Kraft gesetzt. Nach dem Krieg wurden die Deputiertenräte der Arbeiter gegründet. Die ersten sowjetischen Wahlen fanden in Litauen am 18. Januar 1948 statt. Die Räte hatten keine Macht mehr, da alle wichtigen Entscheidungen den Forderungen der örtlichen KP oder der höheren Institutionen gerecht werden mussten. Die Aufgabe von Räten bestand darin, die Politik der Kommunistischen Partei lokal umzusetzen, entsprechende kulturelle und politische Tätigkeit auszuüben, die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten.

Die ersten freien und demokratischen Wahlen nach 1924 fanden in Litauen am 24. März 1990 statt. Gemäß dem Selbstverwaltungsgesetz vom 12. Februar 1990 wurden die Selbstverwaltungen in zwei Stufen eingeteilt: Selbstverwaltungen der unteren Stufe – Gemeinden, Siedlungen, Bezirksstädte – und der höheren Stufe – Bezirke, Kreise, Städte. Die Selbstverwaltung von Kaunas bekam den Status der höheren Stufe. Die im Jahre 1990 in Kaunas gewählte Selbstverwaltung hieß zuerst der Volksabgeordnetenrat der Stadt Kaunas (100 Abgeordnete), seit April 1990 – Rat der Stadt Kaunas, seit Juli 1994 – Rat der Selbstverwaltung der Stadt Kaunas. Zum ersten Bürgermeister wurde am 15. Mai 1990 Vidmantas Adomonis gewählt. Am 7. Juli 1994 trat das Selbstverwaltungsgesetz der Republik Litauen in Kraft, das bis jetzt noch gültig ist.


Literaturverzeichnis:
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    17. Varsackytė R., Kauno miesto valdžios žmonės XVII–XVIII a., Kauno istorijos metraštis, t. 5, Kaunas, 2004, p. 7–81. (straipsnis parengtas magistro darbo pagrindu)

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